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Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) veröffentlicht so oft wie nötig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, die »Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden«. Was hat es mit dieser Liste, die internationaler Standard ist, auf sich? Und wofür steht noch mal die Abkürzung »EPO«, die nun im Zusammenhang mit der »Team-Telekom-Affäre« wieder in aller Munde ist?
Was steht auf der Liste? In der WADA-Liste sind all jene verbotenen Wirkstoffe und Methoden enthalten, die »wegen ihres Potenzials der Leistungssteigerung in zukünftigen Wettkämpfen oder ihres Maskierungspotenzials zu jeder Zeit als Dopingmittel (außerhalb und während des Wettkampfes) verboten sind, sowie jene Wirkstoffe und Methoden, die nur während des Wettkampfes verboten sind« (NADA 2004: 15). Damit Wirkstoffe und/oder Methoden für die Aufnahme in diese Liste überhaupt in Betracht kommen, müssen sie laut WADA mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
• Es müssen ein medizinischer oder ein sonstiger wissenschaftlicher Beweis, die pharmakologische Wirkung oder die Erfahrung vorliegen, dass der Wirkstoff oder die Methode das Potenzial besitzt, die sportliche Leistung zu steigern.
• Es müssen ein medizinischer oder ein sons-tiger wissenschaftlicher Beweis, die pharmakologische Wirkung oder die Erfahrung vorliegen, dass die Anwendung des Wirkstoffs oder der Methode für den Athleten ein gesundheitliches Risiko darstellt.
• Die WADA muss feststellen, dass die Anwendung des Wirkstoffs oder der Methode gegen den »Sportsgeist« verstößt.
Darüber hinaus ist ein Wirkstoff oder eine Methode auch dann in die Liste aufzunehmen, wenn die WADA feststellt, dass durch medizinische oder sonstige wissenschaftliche Beweise die pharmakologische Wirkung oder die Erfahrung nachgewiesen ist, dass der Wirkstoff oder die Methode das Potenzial haben, die Anwendung anderer verbotener Wirkstoffe oder verbotener Methoden zu maskieren (NADA 2004: 16f.).
Sportler, die erwiesenermaßen an einer Krankheit leiden, bei der die Anwendung von Wirkstoffen oder Methoden notwendig ist, die auf der Liste stehen, können medizinische Ausnahmegenehmigungen (»Therapeutic Use Exemption« = TUE) bei ihrem jeweiligen Internationalen Sportfachverband bzw. bei ihrer Nationalen Anti-Doping-Organisation beantragen (vgl. NADA 2004: 18).
Verbotene Substanzen während und ausserhalb des Wettkampfes Im Skilanglauf spielen sicherlich in erster Linie die Peptidhormone – zu denen auch »EPO« gehört – eine Rolle, aber prinzipiell ist die »gesamte Palette« im Hinblick auf Missbrauch möglich. Über den Einsatz von z.B. Wachstumshormonen und Anabolika hörte man bislang wenig, aber grundsätzlich ist die (missbräuchliche) Anwendung dieser Substanzen ebenfalls denkbar. In dieser Ausgabe liegt der Schwerpunkt auf der Substanzklasse S2, den Hormonen und verwandten Wirkstoffen, und dabei speziell auf Erythropoietin, dem »EPO«.
Bei den Peptidhormonen handelt es sich um Hormone, die auch vom menschlichen Organismus produziert werden. Peptidhormone sind physiologische Wirkstoffe, die aus Aminosäuren aufgebaut sind und sich deshalb eindeutig in ihrer Struktur von den Steroidhormonen (= bestimmte Botenstoffe) unterscheiden (vgl. DSHS/Biochemie 2007). Sie gehören zur Gruppe der Proteine (= Eiweiße).
Die folgenden Substanzen, einschließlich anderer Substanzen mit ähnlicher Struktur oder ähnlicher physiologischer Wirkung und ihrer Releasingfaktoren (= Hypothalamus-Hormone), sind verboten (vgl. NADA 2007b: 4):
1. Erythropoietin (EPO)
2. Wachstumshormon (HGH), insulinähnliche Wachstumsfaktoren (z.B. IGF-1), mechanisch induzierte Wachstumsfaktoren (MGFs)
3. Gonadotrophine (LH, hCG); nur bei Männern verboten
4. Insulin
5. Corticotrophine
Peptidhormone stehen seit 1989 auf der Dopingliste. Choriongonadotropin (CG), Adrenocorticotropes Hormon (ACTH), Erythropoietin (EPO) und Wachstumshormon (HGH) sind die wichtigsten Wirkstoffe dieser Gruppe. Erstmals seit Januar 1999 hat das IOC auch die Anwendung von IGF-1 und Insulin verboten, wobei Insulin für Diabetespatienten über eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden kann (vgl. DSHS/Biochemie 2007).
Erythropoietin (EPO) Erythropoietin (EPO) gehört zur Gruppe der Glycoproteine (= Proteine, die mit Kohlenhydratketten verknüpft sind) und wird vorwiegend in der Niere gebildet. Es stimuliert in den Knochenmark-Stammzellen die Ausreifung der Erythrozyten (= rote Blutkörperchen; die Bildung bezeichnet man als Erythropoiese), die für den Transport von Sauerstoff im Blutgefäßsystem zuständig sind. Die erhöhte Anzahl im Organismus zirkulierender Erythrozyten hat eine Verbesserung der Sauerstofftransportkapazität des Blutes und damit eine Steigerung der Ausdauerleis-tungsfähigkeit zur Folge (vgl. DSHS Köln/Biochemie 2007). Ursprünglich wurde EPO als Medikament für Nierenkranke entwickelt, d.h. für jene Patienten, die selbst nicht mehr genügend EPO produzieren können und somit zu wenig rote Blutkörperchen aufweisen.
Seit 1988 wird EPO zur therapeutischen Anwendung gentechnisch hergestellt, wobei gentechnisch veränderte Säugetierzellen (Ovarienzellen chinesischer Hamster) verwendet werden (vgl. DSHS Köln/Biochemie 2007). Das so produzierte EPO ist bezüglich der Aminosäuresequenz der Eiweißkette vollkommen identisch mit dem menschlichen EPO, geringfügige Unterschiede bestehen allerdings in den Kohlenhydratanteilen. Die Wissenschaft sieht dementsprechend hier eine Möglichkeit zur Differenzierung gegenüber dem humanen EPO. Zu einer erhöhten körpereigenen EPO-Bildung in Nieren und Leber kommt es bei Sauerstoffmangel und dementsprechend auch beim Höhentraining (vgl. Neumann 2003: 247).
Einige Dopingfälle mit EPO, die Schlagzeilen machten: • Für den Skilanglauf-Sport waren die Olympischen Winterspiele 2002 ein einschneidendes Erlebnis: Bei Johann Mühlegg, der seit 1999 für Spanien startete, wurde in Salt Lake City bei einer Trainings-Dopingkontrolle ein leicht überhöhter Hämoglobinwert nachgewiesen. Schließlich wurde bei Mühl-egg Erythropoietin-Derivat Darbepoetin alpha nachgewiesen und er musste alle drei gewonnen Goldmedaillen zurückgeben und wurde für zwei Jahre gesperrt. Er beteuerte stets, nicht gedopt zu haben.
• Ebenfalls in Salt Lake City wurden die beiden russischen Langläuferinnen Olga Danilowa und Larissa Lasutina des Dopings mit Darbepoetin überführt. Danilowa wurden ihre Goldmedaille im Verfolgungsrennen über 15 km und die Silbermedaille im Rennen über 10 km klassisch aberkannt. Lasutina musste ihre Goldmedaille beim Rennen über 30 km sowie ihre beiden Silbermedaillen im Verfolgungsrennen über 15 km und im Rennen über 10 km zurückgeben.
• Bei der Tour de France 1998 wurden bei der Festina-Mannschaft große Mengen unerlaubter Substanzen gefunden, darunter in erster Linie EPO. Die Substanz wurde im Rahmen dieses Skandals zum Inbegriff der leis-tungssteigernden, aber nur schwer nachweisbaren Sportdroge. Speziell im Radsport gibt es viele Dopingvergehen mit dem Protein.
• Der Marokkaner Brahim Boulami wurde im August 2002 nach seinem Weltrekord im 3000-m-Hindernislauf beim Golden League Meeting in Zürich der illegalen EPO-Einnahme überführt. Der Weltrekord wurde ihm aberkannt, und er wurde für zwei Jahre von allen Leichtathletikwettbewerben ausgeschlossen.
• Auch 400-m-Weltmeister Jerome Young aus den USA wurde positiv auf EPO getestet (Juli 2004).
• EPO hatte auch die deutsche Triathletin Nina Kraft missbraucht. Die Gewinnerin des Ironman Hawaii wurde Ende 2004 überführt und für zwei Jahre gesperrt
• Aktuell ist nun das deutsche Profi-Radsport-Team »Team Telekom« in den Schlagzeilen. Die ehemaligen Telekom-Fahrer Rolf Aldag, Erik Zabel und Bjarne Riis haben die Einnahme von EPO in der zweiten Hälfte der 90er Jahre bereits zugegeben. Die großen sportlichen Erfolge des Teams in dieser Zeit stehen somit in einem ganz neuen Licht. Offensichtlich sind auch die damaligen Mannschaftsärzte des Teams Telekom in den Fall verwickelt und es ist damit zu rechnen, dass dieser bisher größte Dopingskandal im
deutschen Radsport noch weiter Wellen schlagen wird. Es scheint, dass bei weitem noch nicht alle Details dieses systematischen Dopings im Team Telekom publik sind. (Quellen: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) unter www.faz.net, Neue Zürcher Zeitung (NZZ) unter www.nzz.ch, Deutscher Leichtathletik-Verband (DLV) unter www.leichtathletik.de, Süddeutsche Zeitung (SZ) unter www.sueddeutsche.de, Norddeutscher Rundfunk (NDR) unter www.ndr.de, www.focus.de, www.spiegel.de, www.wikipedia.de, www.radsport-news.com, www.netzzeitung.de).
Nebenwirkungen / Spätfolgen Sehr gefährlich ist bei unkontrollierter Anwendung von EPO, insbesondere bei hoher Dosierung über längere Zeit, die starke Blutverdickung (Hämatokritanstieg über 55%*). Die Verschlechterung der Blutviskosität geht mit einer Erhöhung des Blutdruckes und einem Anstieg der Thrombosegefahr (= Bildung eines Blutgerinnsels in einem Gefäß) einher.
Nachweis
Der Nachweis von EPO ist weiterhin sehr schwierig, es sind viele »Schlupflöcher« vorhanden. Um den Missbrauch einzudämmen, hat man deshalb unter anderem Grenzwerte in Bezug auf den Hämoglobinwert definiert, bei deren Überschreitung eine »Schutzsperre« verhängt wird. Diese Sperre gilt nicht als Dopingverstoß, sondern soll zunächst zum Schutz des Athleten ausgesprochen werden. Das Protein Hämoglobin (Hb) ist der eisenhaltige, rote Blutfarbstoff in den roten Blutkörperchen und fungiert als Sauerstoff-Transporteur im Körper.
So legte die Internationale Biathlon-Union IBU beispielsweise die Grenze für Männer auf 17,5 g/dl fest, der Internationale Skiverband FIS auf 17 g/dl. Die Grenzwerte sind somit bei den Verbänden durchaus unterschiedlich. Gleiches gilt für die Dauer der Schutzsperren. Auch die Grenzwerte selbst werden derzeit diskutiert. Sie wurden aus Erfahrungen der Fachverbände gewählt und immer wieder modifiziert. Diese fixen Grenzwerte berücksichtigen derzeit keine individuellen Gegebenheiten.
Wichtig: Ein Überschreiten des Grenzwertes kann einerseits auf eine Manipulation hinweisen, andererseits können hohe Werte auch physiologisch bedingt sein. Ein Überschreiten der Grenzwerte führt aber laut Reglement auf jeden Fall zu einer Dopingkontrolle. Neben individuellen Variationen des Hämatokrit- und des Hämoglobinwertes können Höhentraining, Zeitpunkt und Modalitäten der Probennahme, Belastung und weitere Faktoren Einfluss nehmen (Schwenke/Müller 2002: 25)
Daher ist die Grenzwert-Regelung beim Hämoglobin ausgesprochen umstritten. Nicht wenige Fachleute plädieren für eine Neuregelung, die Sportler mit einem genetisch bedingt hohen Wert nicht mehr sanktioniert. Eine praktikable Neuregelung ist aber derzeit noch nicht in Sicht.
Die Verbotsliste 2007 Die derzeit gültige Verbotsliste (»The 2007 Prohibited List World Anti-Doping Code – International Standard«) trat am 1. Januar 2007 in Kraft.
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Hormone und verwandte Wirkstoffe (bisher Peptidhormone)
S3) ß2-Agonisten
S4) Substanzen mit anti-östrogener
Wirkung
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
M1) Verbesserung des Sauerstoff-
transports
M2) Chemische und physikalische
Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticosteroide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
IV. Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten unter Umständen unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.
(Quelle: NADA 2007, WADA 2007, DSHS/Biochemie 2007; Hinweis: Darstellung hier ohne detaillierte Ausführungen. Diese folgen zu einem späteren Zeitpunkt bzw. sind in der WADA-Verbotsliste nachzulesen).
Text:
Fotos:
aus NORDIC SPORTS MAGAZIN 4/2007
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